Beitragsordnung
für den Förderverein für Kirchenmusik Niederschönhausen e.V.
Neufassung 2023
Fördervereinsmitglieder aktiv* | Fördervereinsmitglieder passiv* | |
Regulärer Beitrag | 33,- € monatl. 396,- € im Jahr 198,- € halbjährl. 99,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren | 80,- € Mitgliedsbeitrag Ab Eintritt Juli halbiert sich der Beitrag ganzjährig Lastschriftverfahren |
Ermäßigter Beitrag z.B. für Schüler, Azubis, Studenten, Erwerbslose Jeweils auf Antrag und nach Beschlussfassung beim/durch den Vorstand des FöV | Mit amtlichem Nachweis 15,- € monatl. 180,- € im Jahr 90,- € halbjährl. 45,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren Ohne amtlichen Nachweis 25,- € monatlich 300,- € im Jahr 150,- € halbjährl. 75,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren | Ab Eintritt Juli halbiert sich der Beitrag ganzjährig Lastschriftverfahren |
Ehrenmitglieder | Keine (bisher Bestehende bleiben) | Keine (bisher Bestehende bleiben) |
Pausieren der Mitgliedschaft ab mind. 3 Monaten (mit Ausnahme der Sommerpause) | 5.- € | entfällt |
*aktiv = Mitglied im Konzertchor
*passiv = Mitgliedschaft ohne aktive Teilnahme im Konzertchor
Regelungen Probezeit, Pausieren & Kündigung:
Probezeit
- Neuen Chormitgliedern wird eine Probezeit von bis zu 6 Proben gewährt.
- Der reguläre Eintritt erfolgt spätestens nach Ablauf der 6 Proben ab der 7. Probe.
Pausieren bzw. temporäres Fehlen
- Von „Pausieren“ sprechen wir erst, wenn sich jemand für mehr als 3 Monate durchgehend abwesend meldet.
- Die Pause muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt und die Beitragsaussetzung ggf. schriftlich beantragt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
- Pausierende sind während der Pause mit einem symbolischen Beitrag von 5,- beitragsverpflichtet.
- Alle Sängerinnen und Sänger, die weniger als 3 Monate fehlen, bleiben in vollem Umfang beitragspflichtig.
Kündigungsfristen
- Die Mitgliedschaft im Konzertchor/Förderverein kann zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden und wird auch schriftlich durch den Vorstand bestätigt.