Beitragsordnung

Beitragsordnung
für den Förderverein für Kirchenmusik Niederschönhausen e.V.
Neufassung 2023

Fördervereinsmitglieder aktiv*Fördervereinsmitglieder passiv*
Regulärer Beitrag33,- € monatl.
396,- € im Jahr

198,- € halbjährl.
99,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren
80,- € Mitgliedsbeitrag
Ab Eintritt Juli halbiert sich der Beitrag
ganzjährig
Lastschriftverfahren
Ermäßigter Beitrag
z.B. für Schüler, Azubis, Studenten, Erwerbslose

Jeweils auf Antrag und nach Beschlussfassung beim/durch den Vorstand des FöV
Mit amtlichem Nachweis
15,- € monatl.
180,- € im Jahr

90,- € halbjährl.
45,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren

Ohne amtlichen Nachweis
25,- € monatlich
300,- € im Jahr

150,- € halbjährl.
75,- € vierteljährl. Lastschriftverfahren


Ab Eintritt Juli halbiert sich der Beitrag
ganzjährig
Lastschriftverfahren
EhrenmitgliederKeine
(bisher Bestehende bleiben)
Keine
(bisher Bestehende bleiben)
Pausieren der Mitgliedschaft
ab mind. 3 Monaten (mit Ausnahme der Sommerpause)
5.- €entfällt

*aktiv = Mitglied im Konzertchor
*passiv = Mitgliedschaft ohne aktive Teilnahme im Konzertchor

Regelungen Probezeit, Pausieren & Kündigung:

Probezeit

  • Neuen Chormitgliedern wird eine Probezeit von bis zu 6 Proben gewährt.
  • Der reguläre Eintritt erfolgt spätestens nach Ablauf der 6 Proben ab der 7. Probe.

Pausieren bzw. temporäres Fehlen

  • Von „Pausieren“ sprechen wir erst, wenn sich jemand für mehr als 3 Monate durchgehend abwesend meldet.
  • Die Pause muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt und die Beitragsaussetzung ggf. schriftlich beantragt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
  • Pausierende sind während der Pause mit einem symbolischen Beitrag von 5,- beitragsverpflichtet.
  • Alle Sängerinnen und Sänger, die weniger als 3 Monate fehlen, bleiben in vollem Umfang beitragspflichtig.

Kündigungsfristen

  • Die Mitgliedschaft im Konzertchor/Förderverein kann zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden und wird auch schriftlich durch den Vorstand bestätigt.

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